Rechtsberatung für DRG-Mitglieder

Seit 1998 berät Herr Prof. Dr. Peter Wigge die Deutsche Röntgengesellschaft als Justiziar in medizinrechtlichen Fragen. Diese Beratung erfolgt für die Gesellschaft insbesondere in fachspezifischen Fragestellungen wie der Röntgenverordnung, dem Aus- und Weiterbildungsrecht und der Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten. Im Rahmen dieser Aufgabe veröffentlicht Herr Prof. Dr. Wigge auch juristische Informationen in den DRG-Informationen in der Zeitschrift RöFo.

Zunehmend fragen auch Mitglieder für eigene Angelegenheiten den anwaltlichen Rat unseres Justiziars nach. Diese Beratungsleistung ist von dem Beratungsauftrag für die DRG prinzipiell nicht umfasst. Um den DRG-Mitgliedern bei rechtlichen Fragen ihres Fachgebietes in der Niederlassung und im Krankenhaus unterstützend zur Seite zu stehen, bietet Herr Prof. Dr. Wigge über die DRG einen Rechtsberatungsservice an, der zu einem vergünstigten Stundensatz erfolgt. Herr Prof. Dr. Wigge und die in seiner Kanzlei tätigen Kollegen sind auf rechtliche Fragestellungen auf dem Gebiet der Radiologie spezialisiert, so dass den Mitgliedern bei vielen Fragen schnell und kompetent weitergeholfen werden kann. Dies betrifft insbesondere folgende Rechtsbereiche der Radiologie:

1.  Strahlenschutzrechtliche Vorgaben (Betrieb von Röntgeneinrichtungen, Umgang mit Röntgenaufnahmen, Qualitätssicherung),
2.  Berufs- und Weiterbildungsrecht,
3.  Vertragsarztrecht, insbesondere Zulassung und Ermächtigung,
4.  Arbeitsrecht für Krankenhausradiologen,
5.  Vergütungs- und Abrechnungsfragen,
6.  Haftungsfragen in der Radiologie.

Der Beratungsservice dient der Unterstützung der Mitglieder insbesondere bei Fragen des täglichen Arbeitsablaufs und zur kurzfristigen Abklärung von Risiken im Sinne einer „Erstberatung“. Die Kosten für die Rechtsberatung im Rahmen des Serviceangebotes betragen 200,00 € pro Stunde. Dieser Stundensatz wird als Mindestvergütung pro Beratungsauftrag angesetzt.

Dieser Beratungsservice kann dagegen keine Dauerberatungsleistung beinhalten und gilt ebenfalls nicht für eine Rechtsvertretung bei Verwaltungsverfahren, Vertragsverhandlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Der Umfang der hier beschriebenen Tätigkeit ist daher grundsätzlich auf max. 5 Stunden pro Auftrag begrenzt. Für darüber hinausgehende Leistungen ist eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren, die mit Herrn Prof. Dr. Wigge abzuklären ist.

Die Deutsche Röntgengesellschaft freut sich, ihren Mitgliedern diesen besonderen Beratungsservice anbieten zu können. Bei einer Inanspruchnahme bitten wir Sie, sich direkt mit Herrn Prof. Dr. Wigge in Verbindung zu setzen und ihm das Auftragsformular (PdF-Download) ausgefüllt zuzusenden. Darüber hinaus bitten wir Sie, ihn rechtzeitig schriftlich oder telefonisch über Ihr Anliegen zu informieren, damit eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.

Seit 1998 berät Herr Prof. Dr. Peter Wigge die Deutsche Röntgengesellschaft als Justiziar in medizinrechtlichen Fragen. Diese Beratung erfolgt für die Gesellschaft insbesondere in fachspezifischen Fragestellungen wie der Röntgenverordnung, dem Aus- und Weiterbildungsrecht und der Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten. Im Rahmen dieser Aufgabe veröffentlicht Herr Prof. Dr. Wigge auch juristische Informationen in den DRG-Informationen in der Zeitschrift RöFo.

Zunehmend fragen auch Mitglieder für eigene Angelegenheiten den anwaltlichen Rat unseres Justiziars nach. Diese Beratungsleistung ist von dem Beratungsauftrag für die DRG prinzipiell nicht umfasst. Um den DRG-Mitgliedern bei rechtlichen Fragen ihres Fachgebietes in der Niederlassung und im Krankenhaus unterstützend zur Seite zu stehen, bietet Herr Prof. Dr. Wigge über die DRG einen Rechtsberatungsservice an, der zu einem vergünstigten Stundensatz erfolgt. Herr Prof. Dr. Wigge und die in seiner Kanzlei tätigen Kollegen sind auf rechtliche Fragestellungen auf dem Gebiet der Radiologie spezialisiert, so dass den Mitgliedern bei vielen Fragen schnell und kompetent weitergeholfen werden kann. Dies betrifft insbesondere folgende Rechtsbereiche der Radiologie:

1.  Strahlenschutzrechtliche Vorgaben (Betrieb von Röntgeneinrichtungen, Umgang mit Röntgenaufnahmen, Qualitätssicherung),
2.  Berufs- und Weiterbildungsrecht,
3.  Vertragsarztrecht, insbesondere Zulassung und Ermächtigung,
4.  Arbeitsrecht für Krankenhausradiologen,
5.  Vergütungs- und Abrechnungsfragen,
6.  Haftungsfragen in der Radiologie.

Der Beratungsservice dient der Unterstützung der Mitglieder insbesondere bei Fragen des täglichen Arbeitsablaufs und zur kurzfristigen Abklärung von Risiken im Sinne einer „Erstberatung“. Die Kosten für die Rechtsberatung im Rahmen des Serviceangebotes betragen 200,00 € pro Stunde. Dieser Stundensatz wird als Mindestvergütung pro Beratungsauftrag angesetzt.

Dieser Beratungsservice kann dagegen keine Dauerberatungsleistung beinhalten und gilt ebenfalls nicht für eine Rechtsvertretung bei Verwaltungsverfahren, Vertragsverhandlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Der Umfang der hier beschriebenen Tätigkeit ist daher grundsätzlich auf max. 5 Stunden pro Auftrag begrenzt. Für darüber hinausgehende Leistungen ist eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren, die mit Herrn Prof. Dr. Wigge abzuklären ist.

Die Deutsche Röntgengesellschaft freut sich, ihren Mitgliedern diesen besonderen Beratungsservice anbieten zu können. Bei einer Inanspruchnahme bitten wir Sie, sich direkt mit Herrn Prof. Dr. Wigge in Verbindung zu setzen und ihm das Auftragsformular (PdF-Download) ausgefüllt zuzusenden. Darüber hinaus bitten wir Sie, ihn rechtzeitig schriftlich oder telefonisch über Ihr Anliegen zu informieren, damit eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.