Strahlenanwendungen in der Diagnostik & Therapie von COVID-19

Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat in ihrer Stellungnahme "Strahlenanwendungen in der Diagnostik und Therapie von COVID-19" die Vor- und Nachteile herausgearbeitet, die mit dem Einsatz von ionisierender Strahlung in Diagnostik und Therapie einer SARS-CoV-2-Infektion beziehungsweise COVID-19-Erkrankung einhergehen.

Die SSK nimmt wie folgt Stellung:

  •  Die Anwendung einer CT bei asymptomatischen Personen* zur Diagnose einer COVID-19-Erkrankung ist außerhalb von genehmigten Studien medizinisch nicht gerechtfertigt.
  • Gemäß § 83 Abs. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG 2017) erfordert auch eine CT zur Diagnostik und Verlaufskontrolle einer COVID-19-Pneumonie die vorherige Stellung der rechtfertigenden Indikation durch einen Arzt oder eine Ärztin mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz. Diesbezüglich bieten die Empfehlungen der Fachgesellschaften aktuelle Hilfestellung.
  • In Anbetracht einerseits der hohen Strahlenexpositionen und der daraus resultierenden Risiken und andererseits der unklaren prä-klinischen und klinischen Evidenz hält die SSK eine Strahlentherapie zur Behandlung der COVID-19-Pneumonie für nicht ge-rechtfertigt, auch nicht als individuellen Heilversuch.
  • Eine Behandlung der COVID-19-Pneumonie mittels ionisierender Strahlung sollte nur im Rahmen von klinischen Studien durchgeführt werden. Für diese muss eine Geneh-migung gemäß § 31 StrlSchG vorliegen.
  • Bei jeder Strahlenanwendung an COVID-19-Erkrankten sind zusätzlich zum Strahlen-schutz ausreichende Maßnahmen zum Infektionsschutz des Personals zu ergreifen sowie Ressourcen für die medizinische Strahlenanwendung bezüglich anderer Indika-tionen, z. B. Diagnostik anderer schwerer Erkrankungen sowie Krebstherapien, zu gewährleisten.

* In dieser Stellungnahme wird der Begriff ‚asymptomatisch‘ für eine SARS-CoV-2-Infektion ohne Krankheitszeichen angewendet. Der Begriff ‚asymptomatisch‘ wird hier nicht im Sinne der Begriffsbestimmung nach § 5 Abs. 16 des StrlSchG verwendet, außer in Abschnitt 4 „Rechtliche Rahmenbedingungen“.

Die vollständige Stellungnahme der Strahlenschutzkommission zu "Strahlenanwendungen in der Diagnostik und Therapie von COVID-19" können Sie hier herunterladen.