Leitlinien


Die DRG ist an der Erstellung und der Aktualisierung zahlreicher Leitlinien beteiligt. Dabei greift sie auf die Expertise ihrer Arbeitsgemeinschaften zurück und arbeitet eng mit der Deutschen Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR), der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie (DGNR), der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie (GPR) und der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik (DGMP) zusammen.

Leitlinienbeauftragter der Deutschen Röntgengesellschaft:

Univ.-Prof. Dr. Thomas J. Vogl
Direktor des Instituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie
Universitätsklinikum Frankfurt

Sämtliche Leitlinien sind in der Datenbank der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) abrufbar und können z.B. nach Fachgebiet, Gesellschaft oder Aktualität gefiltert werden. Zu manchen Erkrankungen gibt es auch allgemeinverständlich geschriebene Patienten-Leitlinien, die ebenfalls auf der Webseite der AWMF zur Verfügung gestellt werden.

Hier finden Sie eine Aufstellung der Leitlinien, die von der Deutschen Röntgengesellschaft federführend verantwortet werden bzw. an denen sie beteiligt ist.

Hintergrund: medizinische Leitlinien

Medizinische Leitlinien geben den gegenwärtigen evidenzbasierten Erkenntnisstand wieder, um die Entscheidungsfindung von Ärztinnen und Ärzten und Patientinnen und Patienten für eine angemessene Versorgung zu unterstützen. Leitlinien enthalten klare Handlungsempfehlungen, in die auch eine klinische Wertung der Aussagekraft und Anwendbarkeit von Studienergebnissen eingeht. Sie sind damit ein wichtiges und effektives Instrument der Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen; ihr vorrangiges Ziel ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung durch die Vermittlung von aktuellem Wissen. Die Erarbeitung von Leitlinien gehört zu den Kernaufgaben wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften.

Im Gegensatz zu Richtlinien sind Leitlinien rechtlich nicht verbindlich. Das heißt, sie sind laut der AWMF als „Handlungs- und Entscheidungskorridore“ zu verstehen, von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Die Anwendbarkeit einer Leitlinie oder einzelner Leitlinienempfehlungen muss in der individuellen Situation geprüft werden nach dem Prinzip der Indikationsstellung, Beratung, Präferenzermittlung und partizipativen Entscheidungsfindung.

In der Regel berufen die medizinischen Fachgesellschaften zu den Erkrankungen, für die Leitlinien erstellt werden sollen, Expertinnen und Experten zu sogenannten Konsensuskonferenzen. Oft kommt es auch zur Bildung thematischer Arbeitsgruppen. In diesen Gruppen werden wissenschaftliche Veröffentlichungen bewertet (Evidenz), in der Praxis gewonnene Erfahrungen diskutiert und auf dieser Basis mögliche Handlungsempfehlungen für die Diagnostik und Therapie formuliert.

Nach dem System der AWMF werden Leitlinien in vier Stufen entwickelt und klassifiziert:

  • S1: Erarbeitung von einer Expertengruppe im informellen Konsens
  • S2k: konsensbasiert (u.a. Einsatz formaler Konsensustechniken)
  • S2e: „evidenz“-basiert (u. a. Einsatz systematischer Methoden)
  • S3: mit allen Elementen systematischer Entwicklung (Logik-, Entscheidungs- und Outcome-Analyse, Bewertung der klinischen Relevanz wissenschaftlicher Studien und regelmäßige Überprüfung)