Neues Strahlenschutzrecht komplett in Kraft getreten

Zum 31.12.2018, 23:59 Uhr ist das neue Strahlenschutzrecht komplett in Kraft getreten. Zuvor hat der Bundesrat im Oktober 2018 die neue Strahlenschutzverordnung beschlossen. Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz und der neuen Strahlenschutzverordnung setzt Deutschland die Richtlinie 2013/59/Euratom des Europäischen Rates vom 05.12.2013 in nationales Recht um.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigesten Regelungen und Neuerungen für die Radiologie.

Neues Strahlenschutzgesetz vom 27. Juni 2017

Neue Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018

Änderungen im Strahlenschutzrecht ab 2019 (APT-Seite 2019)

Was bringt die neue Strahlenschutzverordnung? (Artikel von Michael Walz, Michael Wucherer und Reinhard Loose, veröffentlicht 2019 in Der Radiologe)

Das neue Strahlenschutzrecht ab 2019 (Artikel von Michael Wucherer, Reinhard Loose, Thomas Hertlein veröffentlicht 2019 in Radiopraxis)

Die wichtigsten Neuerungen aus Sicht der Medizinphysik (veröffentlicht 2019 in der Zeitschrift für Medizinische Physik, abrufbar bis August 2019)

Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen in der Medizin (veröffentlicht 2019 in der Zeitschrift für Medizinische Physik, abrufbar bis August 2019)

Das neue Strahlenschutzgesetz - Überblick über die Auswirkungen auf das Fachgebiet der Radiologie (2017)