Informationen zum Thema gebietsfremde Leistungen ohne Zusatzweiterbildung
Die jüngsten Berufungsurteile des Bayerischen Obersten Landgerichts (BayObLG) vom 18. Januar 2022 (Az. 1 ZRR 40/20) und des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 14. Juli 2022 (Az. 22 U 131/20) haben die Auffassungen der jeweiligen Vorinstanzen (OLG Nürnberg / LG Darmstadt) bestätigt, dass eine MRT-Untersuchung auch außerhalb der eigenen Fachgebietsgrenzen und ohne einschlägige Zusatzweiterbildung erbracht und nach GÖA abgerechnet werden kann.
Die aktuelle Rechtsprechung reißt damit bislang anerkannte Schutzwälle zur Qualitätssicherung ein und dürfte sich auch auf weitere ärztliche Leistungsbereiche auswirken. Sie macht zudem deutlich, dass es dringenden Klärungs- und Präzisierungsbedarf auf verschiedenen Handlungs- und Entscheidungsebenen gibt.
In enger Abstimmung mit den anderen radiologischen Verbänden wird die Deutsche Röntgengesellschaft daher weitere Schritte unternehmen mit dem Ziel, die Versorgungsqualität für Privatversicherte auch zukünftig sicherzustellen.
Die jüngsten Urteile alarmieren nicht nur die DRG und weitere radiologische Fachorganisationen, sondern die Ärzteschaft insgesamt. So hat etwa der 126. Deutsche Ärztetag im Mai 2022 das Problem diskutiert und einen Beschluss gefasst, in dem die ärztliche Selbstverwaltung aufgefordert wird, die Qualität der ärztlichen Leistung sicherzustellen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Wichtige zum Thema Informationen auf einen BlickUrteile
Einordnungen der Urteile
Postionen der radiologischen Fachverbände
Medienberichterstattung
Beschluss des Ärztetages 2022
|