DFG-Fachkollegienwahl 2019
Ihre Stimme für die Wissenschaft!
Wahl der Mitglieder der DFG-Fachkollegien für die Amtsperiode 2020-2023
Wahlberechtigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können vom 21. Oktober bis 18. November 2019 aus der Kandidierendenliste Personen wählen, die ihr Fachgebiet in den nächsten vier Jahren in den Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vertreten sollen. Die Kandidierendenliste umfasst aktuell 1.681 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Insgesamt werden 632 Plätze in 211 Fächern und 49 Fachkollegien besetzt.
Für die Fach-Nr. 205-30 (Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie, Strahlenbiologie) stehen insgesamt auch sechs Radiologinnen und Radiologen zur Wahl:
- Ernemann, Ulrike
Eberhard Karls Universität Tübingen
Radiologische Universitätsklinik
Abteilung Diagnostische und Interventionelle Neuroradiologie, Tübingen - Jansen, Olav
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Campus Kiel
Klinik für Radiologie und Neuroradiologie, Kiel - Kauczor, Hans-Ulrich
Universitätsklinikum Heidelberg
Radiologische Universitätsklinik
Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Heidelberg - Krombach, Gabriele A.
Justus-Liebig-Universität Gießen
Fachbereich 11 - Medizin, Gießen - Kuhl, Christiane
Universitätsklinikum Aachen AÖR
Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Aachen - Schönberg, Stefan
Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg
Universitätsmedizin Mannheim
Institut für Klinische Radiologie und Nuklearmedizin, Mannheim
Unterstützen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten aus der Radiologie! Wahlberechtigt sind alle Professorinnen und Professoren und promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Mitgliedseinrichtungen der DFG mit einem Wahlbüro. Alle Wahlberechtigten wurden bereits von dem jeweiligen Wahlbüro mit einem persönlichen Zugangscode zur Online-Wahl versorgt. Die Online-Wahlen beginnen am 21. Oktober 2019 um 14 Uhr und enden am 18. November 2019 um 14 Uhr.
DFG-Fachkollegien Die Fachkollegien der DFG bewerten Anträge auf finanzielle Förderung von Forschungsvorhaben, kontrollieren dabei auch die Wahrung einheitlicher Maßstäbe bei der Begutachtung und beraten zu Fragen der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der DFG-Förderprogramme. Die Mitglieder der Fachkollegien werden von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nach Maßgabe einer vom Senat zu erlassenden Wahlordnung auf vier Jahre gewählt. Sie sind entsprechend dem Schwerpunkt ihrer wissenschaftlichen Arbeit jeweils einem Fach zugeordnet. Mehrere miteinander wissenschaftlich verzahnte Fächer bilden ein Fachkollegium. Die Struktur der Fächer und Fachkollegien wird vom Senat der DFG alle vier Jahre im Rahmen der Vorbereitung jeder Wahl der Mitglieder der Fachkollegien überprüft und - sofern erforderlich - neu festgelegt. Für jedes Fach werden mindestens zwei Vertreterinnen oder Vertreter gewählt. Die Anzahl der Fachvertreterinnen beziehungsweise Fachvertreter je Fach ist insbesondere davon abhängig, wie viele Förderanträge in diesem Fachgebiet zu begutachten und zu bewerten sind. |