Die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung

Der Deutsche Ärztetag 2018 hat nach fünfjähriger, teilweise kontroverser Diskussion, die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) verabschiedet.

Die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) war zusammen mit dem Berufsverband der Radiologen (BDR), der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie (DGNR), dem Berufsverband Deutscher Neuroradiologen (BDNR), der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie (GPR) sowie der Deutschen Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimalinvasive Therapie (DeGIR) eng in die Erarbeitung der neuen MWBO eingebunden. Das geschlossene Auftreten der Radiologie sowie das große Engagement der Mitglieder der gemeinsamen Arbeitsgruppe haben dabei ganz entscheidend zum Erfolg beigetragen. So ist es gelungen, die von einzelnen Landesärztekammern (LÄK) in Frage gestellten Schwerpunkte der Neuro- und Kinderradiologie zu erhalten, in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin eine wechselseitige Zusatzweiterbildung (ZWB) zu implementieren und das Fach Radiologie erstmals als Fach der unmittelbaren Patientenversorgung in der MWBO zu verankern.

Die Eckpunkte sind

  • eine 5-jährige Weiterbildungszeit im Fach Radiologie mit kompetenzbasiertem, vollständig überarbeitetem Weiterbildungscurriculum
  • die Möglichkeit, bis zu einem Jahr Weiterbildung in einem anderen Fach der unmittelbaren Patientenversorgung anerkannt zu bekommen
  • der Erhalt der Schwerpunkte Neuro- und Kinderradiologie mit jetzt 2-jähriger Weiterbildungszeit
  • eine neue 2-jährige ZWB „Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen“

Die LÄK werden im nächsten Schritt landesärztekammerspezifische Weiterbildungsordnungen erarbeiten. Dabei halten sich die LÄK in der Regel an die Vorgaben der MWBO. Erst das Inkrafttreten der landesärztekammerspezifischen Weiterbildungsordnung wird dann zu einer Änderung des Weiterbildungscurriculums führen. Bis dahin gilt die bisherige landesärztekammerspezifische Weiterbildungsordnung, die Sie auf den Internetseiten Ihre Landesärztekammer abrufen können.
Die DRG, der BDR, die DGNR, der BDNR, die GPR sowie die DeGIR bedanken sich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe „MWBO“ für ihr großes Engagement bei der gemeinsamen Erarbeitung der neuen MWBO sowie den vielen, nicht immer einfachen Gesprächen mit Vertretern anderer Fachgesellschaften, der Landesärztekammern und der Bundesärztekammer.


Die Mitglieder der Arbeitsgruppe „MWBO“                                                                                                                           



  • Prof. Dr. Gerald Antoch, Düsseldorf
  • PD Dr. René Aschenbach, Jena
  • Dr. Christoph Buntru, Saarlouis
  • Prof. Birgit Ertl-Wagner, München
  • Dr. Jürgen Fischer, Coesfeld
  • Prof. Dr. Bernd Haubitz, Hannover
  • Markus    Henkel, München
  • Dr. Rudolf Kaiser, Münster
  • Prof. Dr. Michael Laniado, Dresden
  • Prof. Jennifer Linn, Dresden
  • Dr. Stefan Lohwasser, Berlin
  • Prof. Reinhard Loose, Nürnberg
  • Prof. Dr. Hans-Joachim Mentzel, Jena
  • Prof. Dr. Wolf-Dieter Reinbold, Minden
  • Prof. Dr. Gundula Staatz, Mainz
  • Prof. Dr. Dierk Vorwerk, Ingolstadt
  • Prof. Dr. Martin Wiesmann, Aachen
  • Prof. Dr. Peter Wigge, Münster
  • Dr. Detlef Wujciak, Halle
  • Dr. Klaus-Dieter Wurche, Bremerhaven