G-BA
G-BA-Beschluss zur Erstattungsfähigkeit von Intrakraniellen Stents
Am 15.09.2016 hat der Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) in seiner öffentlichen Sitzung über die Erstattungsfähigkeit von Intrakraniellen Stents abgestimmt und den „Einsatz von Stents zur Behandlung intrakranieller Gefäßstenosen weitgehend ausgeschlossen“ (Pressemitteilung des G-BA vom 15.09.16).
Damit wurde ein vorläufiger Schlusspunkt unter eine gesundheitspolitische Diskussion gesetzt, in die insbesondere die Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie (DGNR) intensiv involviert war. Prof. Dr. Bernd Eckert, Chefarzt Neuroradiologie an der Asklepios Klinik Hamburg Altona und Vizepräsident des Berufsverbandes Deutscher Neuroradiologen (BDNR), hat als klinischer Experte für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) an den Beratungen im G-BA teilgenommen und die wichtigsten Aspekte der Entscheidung zusammengefasst.