Justiziar der DRG zum Honorarprofessor ernannt

Münster, den 12.06.2014. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Wigge in den Kreis ihrer Honorarprofessoren aufgenommen. Mit der Ernennung zum Honorarprofessor würdigt die Rechtswissenschaftliche Fakultät die Verdienste von Herrn Dr. Wigge in Lehre und Forschung auf dem Gebiet des Medizin- und Gesundheitsrechts. Herr Dr. Wigge wirkt dort seit langem mit großem Einsatz und herausragendem Erfolg als Lehrbeauftragter der Fakultät. Als bundesweit anerkannter Fachmann verbindet er in besonderer Weise die Fragestellungen der Praxis – sowohl der anwaltlichen Tätigkeit als auch der Gesetzgebung sowie der (Selbst-) Verwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung – mit der rechtswissenschaftlichen Analyse.

Wigge ist schon seit 2001 Lehrbeauftragter an der Fakultät und der mit der Universität kooperierenden JurGrad-GmbH, die postgraduale Masterstudiengänge anbietet. Sowohl im Rahmen des Schwerpunktstudiums des klassischen Jura-Studiums als auch bei der Weiterbildung zum „LL.M. Medizinrecht“ verantwortet er dabei den Bereich des Vertragsarztrechts.  Im Rahmen des LL.M-Studiengangs Medizinrecht gehört Wigge auch dem Executive-Board an.

 Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Herr Prof. Dr. Saenger überreicht die ErnennungsurkundeProf. Dr. Peter Wigge: Ernennung zum Honorarprofessor Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Herr Prof. Dr. Saenger überreicht die ErnennungsurkundeWigge

Prof. Dr. Wigge absolvierte im Jahre 1987 nach dem Jura-Studium in Freiburg und Münster das erste und nach dem Referendariat am Landgericht Münster 1991 das zweite juristische Staatsexamen. Nach einer Zeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Münster, zunächst bei Prof. Dr. Ingwer Ebsen, danach bei Prof. Dr. Meinhard Heinze, wurde Wigge 1992 zum Dr. jur. mit der Arbeit „Die Stellung der Ersatzkassen im gegliederten System der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem GRG vom 20.12.1988“ promoviert. 2005 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Hamm der Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ verliehen.

Seine berufliche Tätigkeit begann der gebürtige Münsteraner zunächst als gesundheits-politischer Referent der F.D.P. Bundestagsfraktion um danach als Referatsleiter zum AOK-Bundesverband zu wechseln. In dieser Tätigkeit war er zwischenzeitlich zum Bundes-ministerium für Gesundheit abgeordnet. Nachdem er in diesen Positionen im Schnittfeld von Politik und Selbstverwaltung zahlreiche wertvolle Erfahrungen sammeln konnte, wechselte der heute 53-jährige in die Rechtsanwaltschaft und gründete im Jahr 2001 seine eigene Kanzlei, die heute als „Rechtsanwälte Wigge“ neben dem Hauptstandort in Münster auch in Hamburg, Köln, München und Lüdinghausen vertreten ist. Die Kanzlei widmet sich der Breite des Medizinrechts, wobei Fragen des Vertragsarztrechts, des ärztlichen Gesellschaftsrechts sowie des Krankenhausrechts im Vordergrund stehen. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Arzneimittelrecht, in dem die Kanzlei insbesondere Fragestellungen der Erstattungsfähigkeit von Medikamenten und Medizinprodukten im Rahmen der Gesetzlichen Kranken-versicherung bearbeitet. Im Jahr 2006 wurde die Kanzlei im Bereich Pharmarecht von „Juve“ als „Kanzlei des Jahres“ und 2013 in der FOCUS-Kanzleienliste als im Fachbereich Gesundheit und Pharmazie als eine der führenden Kanzleien ausgezeichnet.

Prof. Dr. Wigge ist zudem Justiziar der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG), der wissenschaftlichen Gesellschaft für medizinische Radiologie. Er berät die DRG insbesondere in fachspezifischen Fragestellungen wie der Röntgenverordnung, dem Aus- und Weiterbildungsrecht und der Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten. Er ist  weiterhin stellv. Vorsitzender der Münsterischen Sozialrechtsvereinigung und Vorsitzender des Bundesverbands Managed Care Regional NRW. Im Land Bremen verantwortet er als stellvertretender Vorsitzender die Schiedsstelle für Krankenhauspflegesätze.

Umfangreich machen sich auch die Publikationen des neuen Honorarprofessors aus. Er ist zusammen mit Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp Herausgeber des „Handbuch des Vertragsarztrechts“ sowie des „Handbuch Medizinische Versorgungszentren“. Wigge ist zudem Mitherausgeber der „Neuen Zeitschrift für Sozialrecht“ (NZS), der „Arzneimittel & Recht“ (A & R) und im Herausgeberbeirat der „Gesundheitsökonomie und Qualitäts-management“ und veröffentlicht dort und in zahlreichen weiteren medizinischen und juristischen Fachzeitschriften.

In seiner außerjuristischen Freizeit entspannt sich Prof. Dr. Wigge beim Sport, wobei er insbesondere den Tanzsport für sich entdeckt hat. Daneben interessieren ihn theologische Fragestellungen und die Förderung der deutsch-israelischen Freundschaft.

Mehr Informationen zur Tätigkeit von Herrn Professor Wigge im Rahmen der DRG finden Sie hier.