Krankenhausreform

Noch immer fehlen Klarheit und Planungssicherheit

Das Ringen um die Krankenhausreform kommt nicht zur Ruhe. Für die Kliniken im Land ist das keine gute Nachricht. Die Unsicherheit bleibt vorerst. Den aktuellen Stand der Dinge erläutert Prof. Dr. Johannes Wessling, Co-Vorsitzender der Vorstandskommission „Krankenhausreform und Ambulantisierung“.

Mit dem Berliner Regierungswechsel wurde auch das am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) noch einmal aufgeschnürt. Da auch die Veränderungen am Reformgesetz eines eigenen Gesetzes bedürfen, hat Bundesministerin Nina Warken in der Sommerpause ein Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) vorgelegt. Das Gesetz kommt insbesondere den Forderungen der Bundesländer weit entgegen.

Wesentliche Anpassungen: Die Länder dürfen alleine beurteilen, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen die Erfüllung von Qualitätskriterien in Kooperationen und Verbünden zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung zwingend erforderlich ist. Außerdem sollen die Länder mehr Zeit erhalten, die Leistungsgruppen zuzuteilen. Erst ab dem Jahr 2030 soll die volle Finanzwirksamkeit für die Vorhaltevergütung eintreten.

Nur wenige Anpassungen gibt es dagegen in der Leistungsgruppensystematik – es soll im Wesentlichen das NRW-Modell gelten. Weitgehend blind zeigt sich das BMG mit Blick auf die Qualitätskriterien innerhalb der Leistungsgruppen. Die von zahlreichen Disziplinen über die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) vorgetragenen Korrekturanforderungen wurden umfassend ignoriert. Auch die radiologischen Fachgesellschaften und Verbände hatten wiederholt deutlich gemacht, dass versorgungskritische Anpassungen hinsichtlich radiologischer Leistungserbringung dringend erforderlich sind. In unserer gemeinsamen Stellungnahme zum KHAG haben wir unsere fachlich begründeten Positionen noch einmal vorgetragen und werden dazu auch weiterhin die uns zur Verfügung stehenden politischen Kommunikationskanäle nutzen.

Es scheint das Ziel des BMG zu sein, das Thema Krankenhausreform jetzt schnellstmöglich „abzuräumen“. Dabei dürften politische Erwägungen im Zentrum stehen; fachliche und versorgungspolitische Einwände sollen augenscheinlich „vertagt“ werden.  

Dafür spricht auch der vergleichsweise enge Zeitplan des weiteren Gesetzgebungsverfahrens. Dieser sieht vor, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf noch im September verabschiedet, der Bundestag dann Mitte Dezember sein „Ja-Wort“ gibt und schließlich der Bundesrat dem Gesetz im Februar 2026 zustimmt. Dann könnte das KHAG am 1. März 2026 in Kraft treten.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auch im DRG-Newsletter auf dem Laufenden halten.

Weitere Informationen zur Krankenhausreform finden Sie auch auf der DRG-Fachthemenseite.