MITGLIEDER

Wegweisende Entscheidungen auf der Mitgliederversammlung der Deutschen Röntgengesellschaft

Dem Abschlusstag des 103. Deutschen Röntgenkongresses am 25. Juni 2022 schloss sich die Versammlung der Mitglieder der Deutschen Röntgengesellschaft an, auf der einige wichtige Entscheidungen getroffen wurden. So wird etwa die Satzung der DRG künftig eine Präambel enthalten, in der die Beachtung aller Diversitäts-Dimensionen innerhalb der Fachgesellschaft festgeschrieben ist. Außerdem wird die DRG in Zukunft einen neuen Subtitel unter ihrem Namen tragen. Diese und weitere Entscheidungen der Mitgliederversammlung erläutert DRG-Präsident Professor Jörg Barkhausen in diesem Beitrag. Das vollständige Protokoll der Mitgliederversammlung sowie die Beschlussvorlagen des Vorstandes sind ab demnächst im internen Mitgliederbereich der DRG hinterlegt.

Zahlreiche Studien belegen die positiven Wirkungen von Diversität. Um die Potenziale der Diversität auch für die Radiologie und die Deutsche Röntgengesellschaft zu nutzen, hat der Vorstand bereits im Sommer 2020 die Kommission Diversity@DRG auf den Weg gebracht. Seit der Gründung der Kommission ist Diversität eines der Leitthemen der DRG nach Innen und Außen und prägt das Handeln der Fachgesellschaft auf zahlreichen Ebenen. Dimensionen der Diversität wie beispielsweise Geschlecht, soziale Herkunft, oder Migrationshintergrund sollen und müssen innerhalb unserer Fachgesellschaft besser als bisher berücksichtigt werden, denn nur so kann es langfristig gelingen, den Mitgliedern ein attraktives Umfeld zu bieten.

Vor diesem Hintergrund hatte der Vorstand der DRG einstimmig beschlossen, der Mitgliederversammlung am 25. Juni 2022 die Aufnahme einer Präambel in die Satzung der DRG vorzuschlagen, in der sich die Fachgesellschaft dazu verpflichtet, die Dimensionen der Diversität zu berücksichtigen. Die Mitglieder der DRG haben für die Aufnahme der vorgeschlagenen Präambel gestimmt und damit auch ein Bekenntnis für eine Organisationskultur abgegeben, die von Ehrlichkeit, Transparenz, gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist. Dazu gehört für uns zum Beispiel auch, in Zukunft eine gendersensible Sprache in allen Publikationen und Dokumenten der Fachgesellschaft zu verwenden.

Neuer Subtitel für die DRG
Der bisherige Subtitel im Namen der Deutschen Röntgengesellschaft lautet „Gesellschaft für medizinische Radiologie“. Diese Unterzeile wollte der Vorstand der DRG ändern beziehungsweise erweitern, da dadurch der Fokus zu stark auf die Anwendung ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung im diagnostischen Bereich gelegt wird, die wachsende Bedeutung interventioneller Therapieverfahren in der Radiologie hingegen unberücksichtigt bleibt. Als neuen Namen der Fachgesellschaft hat der Vorstand der DRG den Mitgliedern folgenden Vorschlag unterbreitet: Deutsche Röntgengesellschaft – Gesellschaft für medizinische Radiologie und bildgeführte Therapie e.V. Dieser Änderungsvorschlag wurde in der Mitgliederversammlung bestätigt.

Neue Sprecherposition im DRG-Vorstand
Die Radiologie und damit auch die DRG muss sich mehr denn je engagieren, will sie dem zunehmenden Veränderungsdruck im Gesundheitswesen standhalten und den teilweise medizinischen, teilweise ökonomischen Interessen anderer Fachgebiete erfolgreich begegnen. Um jedoch aktiv mitgestalten zu können, müssen wir Gestaltungsbereitschaft, -fähigkeit und Entschlossenheit an den Tag legen. Wir müssen Ressourcen aktivieren und bündeln sowie planvoll und vor allem abgestimmt agieren. Wir müssen Überzeugungsarbeit leisten und interne Mitstreiter wie auch externe Unterstützer mobilisieren. Kurzum: Wir müssen die strategische Vertretung unserer Interessen als eine zentrale Querschnittsaufgabe in der DRG verankern.

Wir haben bereits Anfang des Jahres erste Weichen dafür gestellt – zum Beispiel durch die Anlage von notwendigen Strukturen und durch eine Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel. Zu den strukturellen Anpassungen gehört die neu geschaffene Position eines gesundheitspolitischen Koordinators innerhalb der DRG-Geschäftsstelle. Zusätzlich hat der Vorstand den Vorschlag gemacht, auf Vorstandsebene die Position eines Sprechers Gesundheitsstrategie einzurichten – dem ist die Mitgliederversammlung am 25. Juni 2022 gefolgt. Professor Gerald Antoch wird diese Position innerhalb der DRG zunächst bis zu den nächsten Vorstandwahlen im Mai 2023 übernehmen.

Mehr Handlungsspielraum bei Kongresspräsidentschaften
Der Deutsche Röntgenkongress ist für den inhaltlichen und wirtschaftlichen Erfolg der DRG von herausragender Bedeutung. Kongresspräsidentinnen und -präsidenten tragen für die Planung und Durchführung des Röntgenkongresses die zentrale Verantwortung. Mittlerweile steht der Kongress jedoch mit RöKo Digital und RöKo Präsenz auf zwei gleichstarken Säulen. Um der damit gestiegenen Komplexität bei Planung, Durchführung und Leitung des Kongresses zukünftig noch besser gerecht werden zu können, mehr Gruppierungen innerhalb der DRG die Gelegenheit zu geben, sich an der Gestaltung des Röntgenkongresses verantwortlich zu beteiligen und so die Diversität zu erhöhen, hat der Vorstand der DRG den Mitgliedern vorgeschlagen, in der Satzung zu verankern, dass künftig ein oder mehrere Kongresspräsidentinnen beziehungsweise -präsidenten gewählt werden können. Auch diesen Vorschlag haben die Mitglieder der DRG angenommen.

Die gerade beschriebenen und von den Mitgliedern befürworteten Satzungsänderungen unterstreichen, dass unsere Fachgesellschaft lebendig ist und die radiologische Gemeinschaft permanent im intensiven Austausch über die bestmöglichen Konzepte und Lösungen für die Fachgesellschaft steht. Mit den in der DRG-Mitgliederversammlung beschlossenen Änderungen haben – davon bin ich überzeugt – Vorstand und Mitglieder der DRG gemeinsam wichtige Weichen für die Zukunftsfähigkeit unserer Fachgesellschaft gestellt.

Mit kollegialen Grüßen
Prof. Dr. Jörg Barkhausen

veröffentlicht am Mittwoch, 13. Juli 2022