MWBO

Die neue Musterweiterbildungsordnung: aktueller Stand

Seit 2013 arbeitet die Bundesärztekammer an einer neuen Musterweiterbildungsordnung (MWBO). Die Fachgesellschaften und die Landesärztekammern sind in diese Entwicklung eng eingebunden. Für die Radiologie erarbeitet eine Gruppe aus 21 Radiologinnen und Radiologen unter Beteiligung der DRG, des BDR, der DGNR, des BDNR, der GPR sowie des Justiziariates der DRG die neue Weiterbildungsordnung für den Facharzt Radiologie, die Schwerpunkte Neuro- und Kinderradiologie sowie die Zusatzbezeichnungen. Dieses geschlossene Auftreten der Radiologie ist im Vergleich zu anderen Fächern einzigartig und hat die Verhandlungsposition der Radiologie gegenüber den anderen Beteiligten bei der Entwicklung der neuen MWBO entscheidend gestärkt.

Beim Deutschen Ärztetag 2017 (23.05.-26.05.2017) wurde der aktuelle Stand der MWBO diskutiert und ein Teil der neuen MWBO wurde beschlossen. Die Beschlüsse umfassten zunächst nur die Titel der Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen, die Gebietsinhalte sowie die Weiterbildungszeiten. Diese bleiben für den Facharzt Radiologie unverändert, die Möglichkeit der Anerkennung eines Jahres in einem Fach der direkten Patientenversorgung bleibt bestehen. Bei den Schwerpunkten ist zunächst hervorzuheben, dass es gelungen ist, diese zu erhalten. Der Antrag mindestens einer Landesärztekammer zielte darauf, die Schwerpunkte komplett zu streichen und auf das Niveau einer Zusatzweiterbildung abzuwerten. Der Kompromiss zum Erhalt der Schwerpunkte war die Vereinheitlichung der Weiterbildungszeit aller Schwerpunkte auf 24 Monate. Wie auch die Schwerpunkte anderer Fachgebiete werden die Schwerpunkte Neuro- und Kinderradiologie in der neuen MWBO daher nur noch eine Weiterbildungszeit von 24 Monaten haben. Eine Anerkennung von Vorzeiten im Hauptfach wird nicht mehr möglich sein.

Beim Deutschen Ärztetag 2018 soll die MWBO final beschlossen werden. Hierzu werden bis dahin die noch fehlenden Aspekte der MWBO, die Weiterbildungsinhalte der Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen, die  Zusatzweiterbildungen sowie der allgemeine Teil der MWBO und das Glossar zwischen Bundesärztekammer, Landesärztekammern und Fachgesellschaften konsentiert. Die bekannten radiologischen Zusatzweiterbildungen werden in der neuen MWBO – ein Konsens zwischen Bundesärztekammer und Landesärztekammer vorausgesetzt – um eine Zusatzweiterbildung „Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen“ ergänzt. Diese wird eine 24-monatige Weiterbildungszeit vorsehen und den Radiologen nachfolgend befähigen, Hybridverfahren alleine zu befunden. Im Gegenzug wird eine Zusatzweiterbildung „Radiologische Diagnostik für Nuklearmediziner“ geschaffen.

Ein entscheidender Faktor im Prozess der Abstimmung der Weiterbildungsinhalte ist die Transparenz der Vorschläge der verschiedenen Fächer, die für alle Beteiligten auf der Internetplattform der Bundesärztekammer (WIKI-BÄK) einsehbar sind. So ist es unserer Arbeitsgruppe durch zwei Positionspapiere und mehrere Gespräche mit anderen Fachgesellschaften gelungen, radiologische Weiterbildungsinhalte in der Radiologie zu halten, die in ersten Entwürfen andere Fachgesellschaften für sich beansprucht hatten.
Wird die neue MWBO beim Deutschen Ärztetag 2018 beschlossen, ist vor Inkrafttreten die Umsetzung auf Ebene der Landesärztekammern notwendig. Die Umsetzung in eine landeskammerspezifische Weiterbildungsordnung  wird erfahrungsgemäß 6-12 Monate in Anspruch nehmen, sodass mit einem Inkrafttreten der neuen landeskammerspezifischen Weiterbildungsordnung im Jahr 2019 zu rechnen ist.

Weiterführende Informationen

Bildgebung und -diagnostik ist Sache der Radiologie! - offizielle Stellungnahme von DRG, BDR, DeGIR, DGNR, BDNR und GPR zur Novellierung der MWBO (06/2016)

Minimal-invasive Gefäßeingriffe unter Röntgenkontrolle: Radiologische Interventionen gehören in die Radiologie! - offizielle Stellungnahme  von DeGIR, DRG, DGNR, BDR und BDNR zur Novellierung der MWBO (01/2017)

veröffentlicht am Montag, 12. Juni 2017