EU-Direktive 40/2004 zum Schutz der Arbeiter in Elektromagnetischen Feldern

Erfolg für die MRT nach über sechsjähriger Interessenarbeit: Europäische Kommission verabschiedet überarbeitete EU-Richtlinie

Die Europäische Kommission und die zuständigen Ministerien (Arbeit, Gesundheit und Soziales)  haben die EU-Direktive 40/2004 zum Schutz der Arbeiter in Elektromagnetischen Feldern am 20.06.2013 bei Ihrer Tagung in Luxemburg in einer überarbeiteten Fassung verabschiedet. Die Direktive enthält nun eine Ausnahmeregelung für die Anwendung der Magnetresonanztomografie (MRT).

Eine Umsetzung der Direktive in Ihrer ursprünglichen Fassung hätte den Einsatz der für die Patientenversorgung immens bedeutsamen MRT massiv eingeschränkt. Aus diesem Grund konnte bei der Europäischen Kommission 2007 zunächst eine Fristverlängerung zur Umsetzung der Richtlinie bis 2012 erwirkt werden, um eine inhaltliche Überarbeitung und Änderung von problematischen Bestimmungen zu ermöglichen.

Dass jetzt die Richtlinie mit einer Ausnahmeregelung für die Anwendung der MRT verabschiedet wurde, ist vor allem der über sechsjährigen Interessenarbeit der European Society of Radiologie (ESR) und Ihrer Arbeitsgruppe „Alliance for MRI“ zu verdanken, deren Arbeit die Deutsche Röntgengesellschaft zu jeder Zeit unterstützt und bekräftigt hat.


Weitere Informationen zu diesem Thema lesen Sie hier:

Alliance for MRI – News: http://www.myesr.org/cms/website.php?id=/en/eu_affairs_research/alliance_for_mri/alliance_for_mri_-_news.htm

Dankschreiben der ESR


Ältere Mitteilungen:

Pressemitteilung der EU, 26.10.2007: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-07-1610_de.htm?locale=en

Schreiben des DRG-Präsidenten an EU-Abgeordnete, 28.03.2007

veröffentlicht am Dienstag, 2. Juli 2013